Kosten

Die folgenden Rubriken geben Ihnen einen Überblick über die Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP), die der Rechnungsstellung zugrundeliegt und zusätzliche Informationen, die im Zusammenhang mit der Beantragung und Kostenübernahme bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen stehen.

Wann übernimmt die Krankenversicherung / Beihilfe die Kosten, welche Leistungen werden nicht übernommen?

Gemeinsame Grundlage der Kostenerstattung durch Krankenversicherung oder Beihilfe ist die Indikation zur heilkundlichen Anwendung einer Verhaltenstherapie. Das bedeutet, dass die vom dem Patienten / der Patientin geschilderte Symptomatik sich bestimmten Diagnosen nach ICD 10 zuordnen lassen muss und somit eine heilkundliche Behandlung und Kostenübernahme rechtfertigt.

Paartherapien, Erziehungsberatung, Lebenssinnfindung oder Coaching z.B. sind keine heilkundlichen Leistungen und werden somit nicht von Krankenversicherungen oder der Beihilfe bezahlt; sie müssen privat bezahlt werden.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.